{"id":49,"date":"2023-03-09T20:33:40","date_gmt":"2023-03-09T19:33:40","guid":{"rendered":"http:\/\/www.bezirksverband-wipperfuerth.de\/?page_id=49"},"modified":"2026-02-03T16:13:58","modified_gmt":"2026-02-03T15:13:58","slug":"satzung","status":"publish","type":"page","link":"http:\/\/www.bezirksverband-wipperfuerth.de\/?page_id=49","title":{"rendered":"Satzung"},"content":{"rendered":"<h4>Satzung des Bezirksverbands Wipperf\u00fcrth 1950 im BHDS e.V.<\/h4>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>\u00a7 1\u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 Name<\/strong><br \/>\nDer Zusammenschluss der im Bereich Wipperf\u00fcrth dem Bund der Historischen Deutschen Sch\u00fctzenbruderschaften e.V., nachstehend \u201eBund\u201c genannt, angeschlossenen Sch\u00fctzenbruderschaften, Gilden, Gesellschaften und Vereine, nachstehend \u201eSch\u00fctzenbruderschaften\u201c genannt, tr\u00e4gt den Namen &#8222;Bezirksverband Wipperf\u00fcrth im Bund der Historischen Deutschen Sch\u00fctzenbruderschaften\u201c nachstehend \u201eBezirksverband\u201c genannt. Der Bezirksverband erkennt das Statut des Bundes der Historischen Deutschen Sch\u00fctzenbruderschaften e.V. (Vereinsregister K\u00f6ln VR 4219) als rechtsverbindlich an. Der Sitz des Bezirksverbandes ist Wipperf\u00fcrth. Der Bezirksverband soll in das Vereinsregister des Amtsgerichts K\u00f6ln eingetragen werden. Nach Eintragung in das Vereinsregister f\u00fchrt er den Namenszusatz \u201ee.V.\u201c.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 2\u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 Wesen und Aufgaben<\/strong><\/p>\n<p>Zweck des Bezirksverbands ist die F\u00f6rderung der Zusammenarbeit und des Zusammenhalts der Mitgliedsbruderschaften, die Vertretung der gemeinsamen Interessen gegen\u00fcber dem Bund und der \u00d6ffentlichkeit sowie die gemeinsame F\u00f6rderung des Historischen Sch\u00fctzenwesens. Im Sinne des Leitsatzes der Historischen Deutschen Sch\u00fctzenbruderschaften: \u201eF\u00fcr Glaube, Sitte und Heimat\u201c wird der Satzungszweck verwirklicht durch:<\/p>\n<p>a) Bekenntnis des Glaubens durch Ausgleich konfessioneller und sozialer Spannungen im Geiste echter Br\u00fcderlichkeit und Werke christlicher N\u00e4chstenliebe.<\/p>\n<p>b) Schutz der Sitte durch Eintreten f\u00fcr Sitte und Kultur im privaten und \u00f6ffentlichen Leben, durch Erziehung zu k\u00f6rperlicher und charakterlicher Selbstbeherrschung durch den Schie\u00dfsport.<\/p>\n<p>c) Liebe zur Heimat durch Pflege der geschichtlichen \u00dcberlieferung und des althergebrachten Brauchtums, vor allem des historischen K\u00f6nigsvogelschie\u00dfens und des Fahnenschwenkens, Pflege des heimatlichen Brauchtums.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 3\u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 Gemeinn\u00fctzigkeit<\/strong><\/p>\n<p>1. Der Bezirksverband mit Sitz in Wipperf\u00fcrth verfolgt ausschlie\u00dflich und unmittelbar gemeinn\u00fctzige, mildt\u00e4tige und kirchliche Zwecke im Sinne des Abschnittes &#8222;Steuerbeg\u00fcnstigte Zwecke&#8220; der Abgabenordnung (AO).<\/p>\n<p>2. Der Zweck des Bezirksverbandes ist<\/p>\n<p>a) die F\u00f6rderung des traditionellen Brauchtums. Dieser Zweck wird insbesondere verwirklicht durch<\/p>\n<ul>\n<li>Historisches Schie\u00dfspiel wie beispielsweise den Vogelschuss,<\/li>\n<li>Fahnenschwenken,<\/li>\n<li>Pflege der Spielmanns- u. Tambourchormusik,<\/li>\n<li>Ausrichtung und Durchf\u00fchrung von traditionellen Brauchtumsveranstaltungen und Festumz\u00fcgen.<\/li>\n<\/ul>\n<p>b) die F\u00f6rderung des Sports. Dieser Zweck wird insbesondere verwirklicht durch<\/p>\n<ul>\n<li>die Aus\u00fcbung des Schie\u00dfsports. Hierunter fallen auch die Aus\u00fcbung und Ausrichtung von Wettk\u00e4mpfen sowie die Unterhaltung von Schie\u00dfstandanlagen.<\/li>\n<li>Ausgleichssport wie beispielsweise die Ausrichtung von Fu\u00dfballturnieren, Wanderveranstaltungen, Wander-Rallyes etc.<\/li>\n<\/ul>\n<p>c) die F\u00f6rderung kultureller Zwecke. Dieser Zweck wird insbesondere verwirklicht durch<\/p>\n<ul>\n<li>F\u00f6rderung der Musik wie beispielsweise durch die Veranstaltung von Konzerten, Musikwettstreiten oder der Unterhaltung eigener Musikgruppierungen,<\/li>\n<li>Durchf\u00fchrung von kulturellen Veranstaltungen im Sinne des \u00a7 68 Nr. 7 AO,<\/li>\n<li>Pflege und Erhaltung von historischen Kulturgegenst\u00e4nden wie beispielsweise Fahnen, Sch\u00fctzensilber, Urkunden und Aufzeichnungen oder sonstige Gegenst\u00e4nde des traditionellen Brauchtums.<\/li>\n<\/ul>\n<p>d) die F\u00f6rderung der Heimat. Dieser Zweck wird insbesondere verwirklicht durch<\/p>\n<ul>\n<li>\u00dcberlieferung, Pflege und Leben der althergebrachten Traditionen und christlichen Werte, um diese f\u00fcr die nachfolgenden Generationen zu erhalten und diesen Generationen aktiv die Heimat als sozialen Erfahrungs- und Zugeh\u00f6rigkeitsraum mit all ihren geschichtlichen und kulturellen Traditionen zu vermitteln.<\/li>\n<li>die Unterst\u00fctzung und Unterhaltung von Begegnungsst\u00e4tten, von Heimath\u00e4usern oder Museen.<\/li>\n<\/ul>\n<p>e) F\u00f6rderung der Jugendhilfe. Dieser Zweck wird insbesondere verwirklicht durch<\/p>\n<ul>\n<li>aktive Jugendarbeit in der Form von Freizeitangeboten,<\/li>\n<li>Durchf\u00fchrung von Ferienfreizeiten f\u00fcr Jugendliche (im Sinne des \u00a7 7 Abs. 1 Nr. 4 SGB VIII),<\/li>\n<li>Durchf\u00fchrung von Jugendbegegnungen,<\/li>\n<li>Durchf\u00fchrung von Bildungsma\u00dfnahmen zur pers\u00f6nlichen und gesellschaftlichen Weiterentwicklung von Jugendlichen.<\/li>\n<\/ul>\n<p>f) F\u00f6rderung der V\u00f6lkerverst\u00e4ndigung. Dieser Zweck wird insbesondere verwirklicht durch<\/p>\n<ul>\n<li>Pflege der Kontakte zu den europ\u00e4ischen Nachbarvereinigungen der Sch\u00fctzen, insbesondere um sich so f\u00fcr ein friedliches Zusammenleben der V\u00f6lker in Europa einzusetzen,<\/li>\n<li>Teilnahme an europ\u00e4ischen Sch\u00fctzenveranstaltungen.<\/li>\n<\/ul>\n<p>g) F\u00f6rderung kirchlicher Zwecke. Dieser Zweck wird insbesondere verwirklicht durch<\/p>\n<ul>\n<li>Begleitung und Unterst\u00fctzung von Gottesdiensten und Aktionen wie beispielsweise Fronleichnamsprozessionen, Patenschaften bei Firmungen, zu Erstkommunionen, Herrichtung von Gottesh\u00e4usern zu kirchlichen Festen, Hilfe bei kirchlichen Veranstaltungen,<\/li>\n<li>Unterst\u00fctzung der Erhaltung und Errichtung der Kirchengeb\u00e4ude wie beispielsweise Kirchen, Pfarrheime, Kapellen, Kreuzwege, Wegekreuze, Kreuzwegstationen, Friedh\u00f6fe etc.,<\/li>\n<li>Pflege von Friedh\u00f6fen insbesondere die Pflege der Priester-, Ordens- und Schwesterngr\u00e4ber,<\/li>\n<li>aktive Teilnahme am Leben in den Pfarren und den Pfarrgremien (z.B. Pfarrgemeinderat, Kirchenvorstand etc.).<\/li>\n<\/ul>\n<p>h) F\u00f6rderung mildt\u00e4tiger Zwecke. Dieser Zweck wird insbesondere verwirklicht durch<\/p>\n<ul>\n<li>die Durchf\u00fchrung von caritativen Aktionen<\/li>\n<li>die aktive Hilfe f\u00fcr Personen in Notsituationen, beispielsweise durch Krankenbesuche oder sonstige Aktionen die geeignet sind, diese Notsituation zu lindern. Die Notlage muss aufgrund pers\u00f6nlicher oder wirtschaftlicher Hilfsbed\u00fcrftigkeit im Sinne von \u00a7 53 AO gegeben sein.<\/li>\n<\/ul>\n<p>3. Der Bezirksverband ist selbstlos t\u00e4tig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.<\/p>\n<p>4. Mittel des Bezirksverbands d\u00fcrfen nur f\u00fcr die satzungsgem\u00e4\u00dfen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Bezirksverbandes.<\/p>\n<p>5. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der K\u00f6rperschaft fremd sind, oder durch unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig hohe Verg\u00fctungen beg\u00fcnstigt werden.<\/p>\n<p>6. Der Bezirksverband darf seine Mittel teilweise an andere steuerbeg\u00fcnstigte K\u00f6rperschaften zur Verwendung zu steuerbeg\u00fcnstigten Zwecken weiterleiten.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 4\u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 Mitgliedschaft<\/strong><\/p>\n<p>1. Die Mitglieder des Bezirksverbandes sind die Sch\u00fctzenbruderschaften. Als Mitglieder k\u00f6nnen nur Sch\u00fctzenbruderschaften aufgenommen werden, die Mitglied des Bundes der Historischen Deutschen Sch\u00fctzenbruderschaften e.V. sind und nicht bereits Mitglied eines anderen Bezirksverbandes sind. \u00dcber die Aufnahme entscheidet der Bruderrat.<\/p>\n<p>2. Die Mitgliedschaft geht verloren durch Austritt oder Verlust der Mitgliedschaft im Bund.<\/p>\n<p>3. Die Mitgliedschaft wird geregelt durch das Statut des Bundes.<\/p>\n<p>4. Der Austritt kann jederzeit durch schriftliche Erkl\u00e4rung, unter Beif\u00fcgung des Versammlungsbeschlusses, gerichtet an den Bezirksvorstand, zum Ende des Kalenderjahres erfolgen. Die Verpflichtung der Mitgliedsbruderschaft aus \u00a7 4.2 des Statuts des Bundes, sich einem Bezirksverband anzuschlie\u00dfen, wird durch den Austritt aus dem Bezirksverband nicht ber\u00fchrt.<\/p>\n<p>5. Noch bestehende Zahlungsverpflichtungen gegen\u00fcber dem Bezirksverband sind vor dem Ausscheiden zu erf\u00fcllen. Das ausscheidende Mitglied hat keinen Anspruch auf Auseinandersetzung oder auf einen Anteil am Verm\u00f6gen des Bezirksverbandes.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 5\u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 Mitgliedsbeitrag<\/strong><\/p>\n<p>Die Sch\u00fctzenbruderschaften zahlen an den Bezirksverband einen Mitgliedsbeitrag, der vom Bruderrat festgelegt wird. Die Sch\u00fctzenbruderschaften sind verpflichtet, zu den festgelegten Zeiten und Zahlungsformen den Betrag des Mitgliedsbeitrages zu entrichten.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 6\u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 Organe des Bezirksverbandes<\/strong><\/p>\n<p>Die Organe des Bezirksverbandes sind<\/p>\n<p>1. der Bezirksbruderrat<\/p>\n<p>2. der Bezirksvorstand<\/p>\n<p><strong>\u00a7 7\u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 Bruderrat des Bezirksverbandes<\/strong><\/p>\n<p>1. Im Bruderrat sind die Sch\u00fctzenbruderschaften durch ihren Brudermeister\/Vorsitzenden oder einen Stellvertreter vertreten, die Sitz und Stimme haben. Die Mitglieder des Bezirksvorstandes haben im Bruderrat ebenfalls Sitz. Stimme haben nur die Vorstandsmitglieder i.S.d. \u00a726 BGB (\u00a79 3.).<\/p>\n<p>2. Eine Sch\u00fctzenbruderschaft hat nur Stimmrecht, wenn sie ihren Mitgliedsbeitrag entrichtet hat.<\/p>\n<p>3. Bei ordnungsm\u00e4\u00dfiger Ladung sind die Versammlungen des Bruderrates stets beschlussf\u00e4hig. Beschl\u00fcsse bed\u00fcrfen der einfachen Stimmenmehrheit. Auf mehrheitlichen Beschluss des Bruderrates ist geheim abzustimmen.<\/p>\n<p>4. Zum Bruderrat muss j\u00e4hrlich mindestens einmal, und zwar sp\u00e4testens bis zum 30. April eines jeden Jahres schriftlich mit einer Frist von mindestens 14 Tagen, unter Angabe der Tagesordnung, vom Bezirksbundesmeister eingeladen werden. Auf Antrag von einem Drittel der Mitglieder muss der Bezirksbundesmeister den Bruderrat einberufen. Der Antrag ist schriftlich zu begr\u00fcnden.<\/p>\n<p>5. Ort und Zeit der Versammlung des Bruderrates, die Anwesenheitsliste, den Verlauf der Versammlung sowie \u00fcber Antr\u00e4ge und Beschl\u00fcsse ist eine Niederschrift zu fertigen, die vom Protokollf\u00fchrer und vom Versammlungsleiter, i.d.R. dem Bezirksbundesmeister, zu unterschreiben ist. Den Sch\u00fctzenbruderschaften und den Mitgliedern des Bezirksvorstandes ist eine Abschrift der Niederschrift zu \u00fcbermitteln.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 8\u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 Zust\u00e4ndigkeiten des <\/strong><strong>Bruderrates<\/strong><\/p>\n<p>Der Bruderrat ist zust\u00e4ndig f\u00fcr:<\/p>\n<p>1. Wahl und Abwahl, soweit dessen Mitglieder durch Wahl zu bestimmen sind:<\/p>\n<p style=\"padding-left: 40px;\">1.1. des Bezirksvorstandes<\/p>\n<p style=\"padding-left: 40px;\">1.2. der Kassenpr\u00fcfer<\/p>\n<p>2. die Beschlussfassung \u00fcber<\/p>\n<p style=\"padding-left: 40px;\">2.1. \u00c4nderung und Erg\u00e4nzungen der Satzung des Bezirksverbandes<\/p>\n<p style=\"padding-left: 40px;\">2.2. die Entlastung des Bezirksvorstandes<\/p>\n<p style=\"padding-left: 40px;\">2.3. die Mitgliedsbeitr\u00e4ge zum Bezirksverband<\/p>\n<p style=\"padding-left: 40px;\">2.4. die gemeinschaftlichen Veranstaltungen.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 9\u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 Vorstand des Bezirksverbandes<\/strong><\/p>\n<p>Der Vorstand des Bezirksverbandes besteht aus dem:<\/p>\n<p>a) Bezirksbundesmeister<\/p>\n<p>b) Bezirkspr\u00e4ses (geborenes Mitglied)<\/p>\n<p>c) Stellvertretenden Bezirksbundesmeister<\/p>\n<p>d) Bezirkskassierer und Stellvertreter<\/p>\n<p>e) Bezirksschriftf\u00fchrer und Stellvertreter<\/p>\n<p>f) Bezirksschie\u00dfmeister und Stellvertreter<\/p>\n<p>g) Bezirksjungsch\u00fctzenf\u00fchrer und Stellvertreter<\/p>\n<p>h) Bezirksk\u00f6nig (geborenes Mitglied)<\/p>\n<p>i) Beisitzer bis zu drei Personen<\/p>\n<p>2. In Personalunion k\u00f6nnen auch mehrere Funktionen von einer Person wahrgenommen werden, jedoch ohne Mehrfachstimmrecht.<\/p>\n<p>3. Vorstand im Sinne des \u00a7 26 des BGB ist der Bezirksbundesmeister, der stellvertretende Bezirksbundesmeister, der Bezirkskassierer und der Bezirksschriftf\u00fchrer. Jeder von Ihnen vertritt mit einem weiteren Mitglied des Vorstandes den Verein nach au\u00dfen (gesetzliche Vertretung gem. \u00a726 BGB).<\/p>\n<p><strong>\u00a7 10\u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 Bestellung der Vorstandsmitglieder<\/strong><\/p>\n<p>1. Der Bezirksvorstand, mit Ausnahme des Bezirkspr\u00e4ses und des Bezirksk\u00f6nigs, wird in der ordentlichen Bruderratsversammlung gew\u00e4hlt auf vier Jahre. Abweichend davon wird einmalig 2025 der Bezirksbundesmeister, der stellvertretende Bezirkskassierer, der Bezirksschriftf\u00fchrer, der stellvertretende Bezirksschie\u00dfmeister und der Bezirksjungsch\u00fctzenf\u00fchrer auf zwei Jahre gew\u00e4hlt. Dadurch ergibt sich im Zwei-Jahres-Rhythmus ein jeweils auf vier Jahre gew\u00e4hlter anteiliger Bezirksvorstand.<\/p>\n<p>2. Scheidet ein Bezirksvorstandsmitglied vorzeitig aus, erfolgt Ersatzwahl f\u00fcr den Rest der Wahlzeit.<\/p>\n<p>3. Der Bezirksvorstand bleibt bis zur Neuwahl im Amt.<\/p>\n<p>4. Der Bezirkspr\u00e4ses wird auf Grund kirchlicher Vorschriften vom zust\u00e4ndigen Di\u00f6zesanbischof auf Vorschlag des Bezirksbruderrates ernannt.<\/p>\n<p>5. Zum Bezirksschie\u00dfmeister sollte nur gew\u00e4hlt werden, wer im Besitz einer g\u00fcltigen Schie\u00dfleiterqualifikation ist.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 11\u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 Aufgaben des Bezirksvorstandes<\/strong><\/p>\n<p>Aufgaben des Vorstandes sind:<\/p>\n<p>a) F\u00fchrung der laufenden Gesch\u00e4fte,<\/p>\n<p>b) Rechnungslegung \u00fcber das abgelaufene Gesch\u00e4ftsjahr,<\/p>\n<p>c) Erstattung der T\u00e4tigkeitsberichte,<\/p>\n<p>d) Wahl der Delegierten f\u00fcr Organe des Bundes der Historischen Deutschen Sch\u00fctzenbruderschaften und seiner Untergliederungen.<\/p>\n<p>Besondere Aufgabe des Bezirksvorstandes ist weiter die Festigung der Verbindung zwischen den Sch\u00fctzenbruderschaften innerhalb des Bezirksverbandes und dem Bund, sowie die Koordinierung der Veranstaltungen innerhalb des Bezirksverbandes. Er setzt sich insbesondere f\u00fcr die F\u00f6rderung und den Erhalt des heimatlichen Brauchtums ein.<\/p>\n<p><em><strong>1. Bezirksbundesmeister<\/strong><\/em><\/p>\n<p>Der Bezirksbundesmeister leitet und repr\u00e4sentiert den Bezirksverband. Er ist Mitglied im Hauptvorstand des Bundes und Di\u00f6zesanbruderrat. Die Wahl des Bezirksbundesmeisters bedarf der schriftlichen Best\u00e4tigung des Pr\u00e4sidiums des Bundes gem\u00e4\u00df der im Statut des Bundes vorgegebenen Bestimmungen.<\/p>\n<p><em><strong>2. Bezirkspr\u00e4ses<\/strong><\/em><\/p>\n<p>Der Bezirkspr\u00e4ses wahrt die kirchlichen, geistlichen und kulturellen Aufgaben des Bundes innerhalb des Bezirksverbandes.<\/p>\n<p><em><strong>3. Stellvertretender Bezirksbundesmeister<\/strong><\/em><\/p>\n<p>Der stellvertretende Bezirksbundesmeister vertritt den Bezirksbundesmeister im Falle der Verhinderung.<\/p>\n<p><em><strong>4. Bezirksschie\u00dfmeister<\/strong><\/em><\/p>\n<p>Dem Bezirksschie\u00dfmeister obliegt unbeschadet der Verantwortung des gesetzlichen Vorstandes die Pflege und \u00dcberwachung des Schie\u00dfsports, insbesondere die Organisation des sportlichen Wettschie\u00dfens auf Bezirksebene und die technische Durchf\u00fchrung des Bezirksk\u00f6nigs-, Bezirksprinzen- und des Bezirkssch\u00fclerprinzenschie\u00dfens.<\/p>\n<p><em><strong>5. Bezirksjungsch\u00fctzenmeister<\/strong><\/em><\/p>\n<p>Wahl und Aufgabe des Bezirksjungsch\u00fctzenmeisters richtet sich nach der Satzung der des Bundes der St. Sebastianus-Sch\u00fctzenjugend (BdSJ).<\/p>\n<p><em><strong>6. Bezirksschriftf\u00fchrer<\/strong><\/em><\/p>\n<p>Der Bezirksschriftf\u00fchrer besorgt die Gesch\u00e4ftsf\u00fchrung in den vorgegebenen Angelegenheiten des Bezirksverbandes.<\/p>\n<p><em><strong>7. Bezirkskassierer<\/strong><\/em><\/p>\n<p>Der Bezirkskassierer f\u00fchrt das Kassenwesen des Bezirksverbandes. Gesch\u00e4ftsjahr ist das Kalenderjahr. Er hat rechtzeitig vor der j\u00e4hrlichen Bruderratsversammlung eines jeden Jahres den Jahresabschluss f\u00fcr das vergangene Gesch\u00e4ftsjahr dem Bezirksvorstand vorzulegen. Vor der Bruderratsversammlung sind rechtzeitig die Kassenpr\u00fcfer schriftlich einzuberufen.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 12\u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 Verg\u00fctungen f\u00fcr T\u00e4tigkeiten im Bezirksverband<\/strong><\/p>\n<p>1. Die Bezirksverbands- und Organ\u00e4mter werden grunds\u00e4tzlich ehrenamtlich ausge\u00fcbt.<\/p>\n<p>2. Im \u00dcbrigen haben die Mitglieder und Mitarbeiter des Bezirksverbands einen Aufwendungsersatzanspruch nach \u00a7 670 BGB f\u00fcr notwendige und angemessene Aufwendungen, die ihnen durch die T\u00e4tigkeit f\u00fcr den Bezirksverband entstanden sind. Hierzu geh\u00f6ren insbesondere Fahrkosten, Reisekosten, Porto, Telefon.<\/p>\n<p>3. Der Anspruch auf Aufwendungsersatz kann nur innerhalb einer Frist von drei Monaten nach seiner Entstehung geltend gemacht werden. Erstattungen werden nur gew\u00e4hrt, wenn die Aufwendungen mit Belegen und Aufstellungen, die pr\u00fcff\u00e4hig sein m\u00fcssen, nachgewiesen werden.<\/p>\n<p>4. Vom Bezirksbruderrat k\u00f6nnen per Beschluss im Rahmen der steuerrechtlichen M\u00f6glichkeiten Grenzen \u00fcber die H\u00f6he des Aufwendungsersatzes nach \u00a7 670 BGB festgesetzt werden.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 13\u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 Bezirksvorstandssitzungen<\/strong><\/p>\n<p>Der Bezirksbundesmeister, im Falle seiner Verhinderung der stellvertretende Bezirksbundesmeister, h\u00f6chst ersatzweise ein Mitglied des gesch\u00e4ftsf\u00fchrenden Vorstandes, beruft nach Bedarf die Bezirksvorstandssitzungen ein. Die Einladung hat unter Angabe der Tagesordnung mit einer Frist von vierzehn Tagen schriftlich zu erfolgen. Auf Verlangen der H\u00e4lfte der Vorstandsmitglieder muss der Bezirksbundesmeister eine Sitzung einberufen. Jede Vorstandssitzung ist bei Anwesenheit von mindestens der H\u00e4lfte der Mitglieder beschlussf\u00e4hig. Entscheidungen bed\u00fcrfen der einfachen Stimmenmehrheit. Von jeder Bezirksvorstandssitzung ist eine Niederschrift anzufertigen. Die Niederschrift soll einmalig erstellt und zu den Akten des Bezirksverbandes genommen werden. Sie ist in der n\u00e4chsten Sitzung des Vorstands den Mitgliedern zur Kenntnis zu bringen und zu beschlie\u00dfen. Sie wird unterschrieben von zwei Mitgliedern des Vorstandes gem. \u00a79 Nr.3<\/p>\n<p><strong>\u00a7 14\u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 Bezirksk\u00f6nig<\/strong><\/p>\n<p>Die Ermittlung und Amtszeit des Bezirksk\u00f6nigs ergeben sich aus der historischen Ordnung und den jeweils g\u00fcltigen Richtlinien des Bezirksverbandes, die dem Bezirksk\u00f6nig am Tage seiner Kr\u00f6nung \u00fcbergeben werden.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 15\u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 Kassenpr\u00fcfer<\/strong><\/p>\n<p>Die vom Bruderrat zu w\u00e4hlenden zwei Kassenpr\u00fcfer pr\u00fcfen die F\u00fchrung der Kassenb\u00fccher und Belege, die Best\u00e4nde und Verm\u00f6gensanlagen. Sie erstatten zur Jahresrechnungslegung den Pr\u00fcfbericht. Jedes Jahr ist ein Kassenpr\u00fcfer f\u00fcr zwei Jahre zu w\u00e4hlen. Eine direkt anschlie\u00dfende Wiederwahl ist zul\u00e4ssig. Die Kassenpr\u00fcfer d\u00fcrfen nicht dem Bezirksvorstand angeh\u00f6ren.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 16\u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 Sportschie\u00dfen<\/strong><\/p>\n<p>Der Bezirksverband pflegt und f\u00f6rdert das sportliche Schie\u00dfen nach den Bestimmungen der Sportordnung des Bundes. Der Bezirksverband gew\u00e4hrt dem Bund in Erf\u00fcllung seiner Verpflichtungen als anerkannter Schie\u00dfsportverband alle erforderlichen Auskunfts- und Weisungsrechte. Der Bezirksverband \u00fcbernimmt des Weiteren Aufsichts- und Weisungsrechte gegen\u00fcber seinen Mitgliedsbruderschaften im Bereich des Schie\u00dfsports nach n\u00e4herer Weisung des Bundes.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 17\u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 Schiedsgerichtsordnung<\/strong><\/p>\n<p>1. Streitigkeiten zwischen dem Bezirksverband und den Mitgliedern sowie den Mitgliedern untereinander, sollen vom Bezirksvorstand geschlichtet werden. Falls dies nicht m\u00f6glich ist, ist das Schiedsgericht beim Bund der Historischen Deutschen Sch\u00fctzenbruderschaften anzurufen. Jedes einzelne Mitglied hat das Recht, sich direkt an das Schiedsgericht des Bundes zu wenden.<\/p>\n<p>2. Die in der Anlage beigef\u00fcgte Schiedsgerichtsordnung des Bundes der Historischen Deutschen Sch\u00fctzenbruderschaften e.V. in der jeweils g\u00fcltigen Fassung ist Bestandteil der Satzung des Bezirksverbandes und f\u00fcr diesen und dessen Mitglieder verbindlich.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 18\u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 Datenschutz<\/strong><\/p>\n<p>1. Der Bezirksverband verarbeitet die f\u00fcr seine T\u00e4tigkeiten erforderlichen personenbezogenen Daten unter Ber\u00fccksichtigung der Vorgaben des Bundesdatenschutzgesetzes BDSG bzw. der kirchlichen Datenschutzanordnung KDO.<\/p>\n<p>2. Die \u00fcberlassenen personenbezogenen Daten d\u00fcrfen ausschlie\u00dflich f\u00fcr Zwecke des Bezirksverbandes und des Bundes verwendet werden. Hierzu z\u00e4hlen insbesondere die Mitgliederverwaltung, die Durchf\u00fchrung des Sport- und Spielbetriebes, die \u00fcblichen Ver\u00f6ffentlichungen von Ergebnissen in der Presse und im Internet. Eine anderweitige Verarbeitung oder Nutzung (z. B. \u00dcbermittlung an Dritte) ist &#8211; mit Ausnahme erforderlicher Weitergaben an den Bund und zur Erlangung von Startberechtigungen an entsprechende Verb\u00e4nde &#8211; nicht zul\u00e4ssig.<\/p>\n<p>3. Das einzelne Mitglied der Mitgliedsbruderschaften kann jederzeit gegen\u00fcber dem Vorstand Einw\u00e4nde gegen die Ver\u00f6ffentlichung der personenbezogenen Daten erheben bzw. seine erteilte Einwilligung in die Ver\u00f6ffentlichung widerrufen. Im Falle eines Einwandes bzw. Widerrufs unterbleiben weitere Ver\u00f6ffentlichungen zu seiner Person.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 19\u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 Satzungs\u00e4nderungen<\/strong><\/p>\n<p>1. Zur \u00c4nderung der Satzung des Bezirksverbandes ist eine Mehrheit von 3\/4 der g\u00fcltig abgegebenen Stimmen erforderlich.<\/p>\n<p>2. Alle Satzungs\u00e4nderungen bed\u00fcrfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Zustimmung des Pr\u00e4sidiums des Bundes.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 20\u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 Aufl\u00f6sung<\/strong><\/p>\n<p>1. Im Falle der Aufl\u00f6sung der K\u00f6rperschaft oder bei Wegfall der steuerbeg\u00fcnstigten Zwecke f\u00e4llt das vorhandene Verm\u00f6gen mit Ausnahme der historischen Traditionsgegenst\u00e4nde an XXX die katholische Kirchengemeinde der Stadt Wipperf\u00fcrth XXX, die es ausschlie\u00dflich und unmittelbar f\u00fcr kirchliche, mildt\u00e4tige und gemeinn\u00fctzige Zwecke zu verwenden hat.<\/p>\n<p>2. Die historischen Traditionsgegenst\u00e4nde wie Fahnen, K\u00f6nigsketten, Urkunden und B\u00fccher als erhaltenswerte Kulturg\u00fcter fallen an den Bund, der diese Gegenst\u00e4nde zur Erf\u00fcllung seiner eigenen Aufgaben ausschlie\u00dflich und unmittelbar f\u00fcr steuerbeg\u00fcnstigte kulturelle Zwecke im Sinne dieser Satzung zu verwenden hat.<\/p>\n<p>3. Bei Wiedererrichtung und Anerkennung eines neuen gemeinn\u00fctzigen Bezirksverbands in Wipperf\u00fcrth mit gleicher Zielrichtung im Sinne dieser Satzung k\u00f6nnten die historischen Traditionsgegenst\u00e4nde nach sorgf\u00e4ltiger, vorheriger Pr\u00fcfung dieser neuen Vereinigung \u00fcbergeben werden.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 21\u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 Inkrafttreten<\/strong><\/p>\n<p>Diese Satzung wurde am 27.01.2026 beschlossen und tritt mit der Zustimmung durch das Pr\u00e4sidium des Bundes in Kraft.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Wipperf\u00fcrth, den 27. Januar 2026<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>G\u00fcnter Sauermann, Bezirksbundesmeister<\/p>\n<p>Lambert Sch\u00e4fer, Bezirkspr\u00e4ses<\/p>\n<p>Robert Nitsch, stellvertretender Bezirksbundesmeister<\/p>\n<p>Marcel Wendeler, Bezirkskassierer<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Satzung des Bezirksverbands Wipperf\u00fcrth 1950 im BHDS e.V. &nbsp; \u00a7 1\u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 Name Der Zusammenschluss der im Bereich Wipperf\u00fcrth dem Bund der Historischen Deutschen Sch\u00fctzenbruderschaften e.V., nachstehend \u201eBund\u201c genannt, angeschlossenen Sch\u00fctzenbruderschaften, Gilden, Gesellschaften und Vereine, nachstehend \u201eSch\u00fctzenbruderschaften\u201c genannt, tr\u00e4gt den Namen &#8222;Bezirksverband Wipperf\u00fcrth im Bund der Historischen Deutschen&#8230;<\/p>\n<p> <a class=\"continue-reading-link\" href=\"http:\/\/www.bezirksverband-wipperfuerth.de\/?page_id=49\"><span>Continue reading<\/span><i class=\"crycon-right-dir\"><\/i><\/a> <\/p>\n","protected":false},"author":1,"featured_media":0,"parent":34,"menu_order":24,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","template":"","meta":{"footnotes":""},"class_list":["post-49","page","type-page","status-publish","hentry"],"_links":{"self":[{"href":"http:\/\/www.bezirksverband-wipperfuerth.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages\/49","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"http:\/\/www.bezirksverband-wipperfuerth.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages"}],"about":[{"href":"http:\/\/www.bezirksverband-wipperfuerth.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/page"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"http:\/\/www.bezirksverband-wipperfuerth.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/1"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"http:\/\/www.bezirksverband-wipperfuerth.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=49"}],"version-history":[{"count":6,"href":"http:\/\/www.bezirksverband-wipperfuerth.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages\/49\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":352,"href":"http:\/\/www.bezirksverband-wipperfuerth.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages\/49\/revisions\/352"}],"up":[{"embeddable":true,"href":"http:\/\/www.bezirksverband-wipperfuerth.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages\/34"}],"wp:attachment":[{"href":"http:\/\/www.bezirksverband-wipperfuerth.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=49"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}