Bezirksmajestätenschießen
Die folgenden Unterlagen müssen mitgebracht werden:
- den Meldebogen zum Schülerprinzen-, Prinzen- und Königsschießen (Ausdruck über eVewa)
- Kopie vom eVewa-Ausweis
- Kopie vom Personalausweis
- Originale Einverständniserklärung nach § 27 (3) Waffengesetz mit der Unterschrift beider Sorgeberechtigten (vom Bund)
Bezirksschülerprinzenschießen, stehend aufgelegt.
- Alle amtierenden Schülerprinzen sind startberechtigt. Sollte jedoch der neue Bezirksschülerprinz das Alterslimit für das Diözesanschülerprinzenschießen überschritten haben, wird der nächstplatzierte Schülerprinz weiter gemeldet.
- Beim Aufgelegt schießen ist ein Keil am Schaft der Waffe gestattet!
- Alterslimit Diözesanschülerprinzenschießen 16 Jahre oder jünger.
- Stichtag für die Zugehörigkeit ist das Kalenderjahr in dem das Alter erreicht wird.
Bezirksprinzenschießen, freistehend
- Alle amtierenden Prinzen sind startberechtigt. Sonst siehe Schülerprinzenschießen.
- Alterslimit Diözesanprinzenschießen 24Jahre oder jünger.
- Stichtag für die Zugehörigkeit ist das Kalenderjahr in dem das Alter erreicht wird.
Bezirkskönigsschießen, stehend angestrichen.
- Mindestalter 18 Jahre oder älter!
- Stichtag für die Zugehörigkeit ist das Kalenderjahr in dem das Alter erreicht wird.
- Ein Vorschießen der Majestäten ist im Falle der eigenen Kommunion oder Konfirmation,
- bzw. der des Kindes, sowohl aus beruflichen Gründen, oder wenn der Schütze an einem Diözesan- bzw. Bundeswettbewerb teilnimmt, gestattet.
Schießen der ehemaligen Bezirksmajestäten
Das Schießen findet alle Fünf Jahre statt. Es wird ein Vogelschießen veranstaltet. Teilnahmeberechtigt sind alle ehemaligen Bezirksschülerprinzen, Bezirksprinzen sowie Bezirkskönige.
Gastgeber ist die Bruderschaft, die den Sieger aus dem Wettbewerb der ehemaligen Bezirkskönige aus dem Vorjahr aufweist.
Die Sieger der jeweiligen Wettbewerbe erhalten eine Wander – Ehrentafel.